Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte einen erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den Arzt, der Notdienst hat. Von ihm wird
die Todesbescheinigung ausgestellt. Nur bei nicht natürlichen oder ungewissen Todesursachen muss die Polizei eingeschaltet werden. Bei einem Sterbefall in Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim wird die
Ausstellung der Todesbescheinigung durch die Einrichtung veranlasst.
Danach sollten Sie uns telefonisch verständigen. Wir geben Ihnen die nötige Zeit, um sich in aller Ruhe zu verabschieden und den weiteren Ablauf zu
besprechen. Der Verstorbene darf nach Eintreten des Todes noch bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.
Folgende Dokumente sollten Sie bereit legen:
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Todesbescheinigung (wenn im Krankenhaus der Tod eintritt, holen wir diese dort ab)
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Personalausweis
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Geburtsurkunde nur bei Ledigen
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Heiratsurkunde/Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
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Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, falls die/der Verstorbene verwitwet war
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Nachweis über akademischen Grad
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Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
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Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte/Chip-Karte)
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Versicherungspolicen (Lebens- oder Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
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Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
Sollten Papiere und Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so können wir Ihnen bei der Beschaffung helfen.
"Auf den Flügeln der Zeit, fliegt die Traurigkeit davon."