Hier finden Sie uns

Bestattungsinstitut Keil

Inh. Daniel Keil


Hauptstrasse 48
66887 Sankt Julian

 

Bahnhofstrasse 1

66869 Kusel

 

 

66907 Glan-Münchweiler

Kontakt

Rufen Sie uns an unter:

 

06387-3440710

06381-6089410

06383-4849112

 

(per Whatsapp)

0152-31845969

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind Mitglied
Wir sind Mitglied

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 09.04.2015

Im Folgenden sind die vertragsgegenständigen Geschäftsbedingungen (AGB) von Bestattungsinstitut Keil, Inh. Daniel Keil, Hauptstrasse 48,

66887 Sankt Julian -und jede weitere Filiale einzusehen und diese sind Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung von Bestattungsinstitut Keil.

Gegenstand:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Bestattungsinstitut Keil und dem Auftraggeber (Kunde), sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers (Kunden) und zwar auch dann, wenn Bestattungsinstitut Keil hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Auftragsannahme:

Ein Auftrag kommt nach dem Einreichen der vollständigen Vertragsunterlagen unter anderem des vom Kunden/Auftraggeber unterschriebenen Bestattungsauftrag/Vollmacht und der Annahme durch einen Mitarbeiter von Bestattungsinstitut Keil zustande. Der im Auftrag enthaltene Auftrag zur Kremierung wird aufgrund der unterschiedlichen Bestattungsgesetzen der Länder, erst nach weiteren 48 Stunden angenommen. Die Überführung des Verstorbenen in die notwendige Kühlung, sowie die weiteren Abläufe sind davon nicht betroffen.

Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist der Sitz von Bestattungsinstitut Keil in Sankt Julian. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz von Bestattungsinstitut Keil und somit das zuständige Amtsgericht Kusel. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers (Kunde) zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber (Kunde) nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Bestattungsinstitut Keil als vereinbart.

Bezahlung:

1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ist die Vergütung binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang zuzahlen, der Auftraggeber (Kunde) erhält dafür eine Rechnung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Vertrag beginnt mit der Unterschrift des Auftraggebers (Kunde). Ein Abzug auf den Rechnungsbetrag (Skonto oder Ähnliches) ist ausgeschlossen.

2. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit dem dem Auftrag wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.

Bei Verzug des Auftraggebers (Kunde) werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Bestattungsinstitut Keil können 5,00 EUR berechnet werden.

4. Kündigt der Auftraggeber (Kunde) den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber (Kunde) zu vertreten hat, ist Bestattungsinstitut Keil berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausfüllung durch Bestattungsinstitut Keil nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf Bestattungsinstitut Keil eine Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

5. Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Die Regelung in Punkt 4 und 5 schließt den Nachweis des Auftraggebers (Kunde) nicht aus, dass kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.

7. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Bestattungsinstitut Keil nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (Kunde) aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Bestattungsinstitut Keil zu Folge.

8. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstige Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaften handelt Bestattungsinstitut Keil ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers (Kunde).

9. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Bestattungsinstitut Keil unverzüglich nachzuzahlen.

Factoring:

1. Bestattungsinstitut Keil steht es frei Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber (Kunde) stimmt diesem unwiederuflich zu.

2. Insbesondere bei Finanzierung bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring-Unternehmen abgetreten.

3. Durch Bestattungsinstitut Keil verauslagte Forderungen (z.B. Totenschein, Arztrechnungen, externe Kühlung, amtliche Gebühren, Floristik usw.) wird eine Gebühr in Höhe von 5% der verauslagten Gesamtsumme an den Auftraggeber (Kunde) weiter berechnet.

Haftung:

1. Bestattungsinstitut Keil haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber (Kunde) Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Bestattungsinstitut Keil beruhen. Soweit Bestattungsinstitut Keil keine Vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

2. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber (Kunde) diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung schriftlich anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Bestattungsinstitut Keil ein Jahr.

3. Bestattungsinstitut Keil ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlagen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers (Kunde) bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf Bestattungsinstitut Keil einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbarten oder in Rechnung gestellten Preises veranlagen.

4. Der Auftraggeber (Kunde) haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. Bestattungsinstitut Keil handelt ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers (Kunde).

Kündigung:

Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber (Kunde) darf nur mit einverständnis von Bestattungsinstitut Keil erfolgen, sofern das Gesetz keine sonstigen Kündigungsgründe vorsieht.

 Sonstiges:

1. Bestattungsinstitut Keil ist berechtigt, Bonitätsauskünfte einzuholen und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festlegen, oder einen Auftrag abzulehnen, auch nachträglich wenn Bestattungsinstitut Keil den Auftrag bereits angenommen hat.

2. Bestattungsinstitut Keil ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen oder Erfüllungshilfen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.

3. In allen Rechtsangelegenheiten mit Bestattungsinstitut Keil gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollten einzelne Besttimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen und unberührt.

5. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für unsere Filiale in 66869 Kusel, Bahnhofstrasse 1 und 66907 Glan-Münchweiler.

 

Druckversion | Sitemap
© Daniel Keil 2005-2019 Auch der letzte Weg gehört zum Leben

Anrufen

E-Mail

Anfahrt